Zitate und Quellenangaben innerhalb des Textes

Schlagwörter: Blockzitat, direkte und indirekte Zitate, ebd. bzw. ebenda, Ergänzungen innerhalb eines Zitats, et al., Seitenzahlen, Quellenangaben, &-Zeichen


  • Ab drei Autoren wird immer (auch bei der Erstnennung der Quelle!) nur der erste Autor genannt und „et al.“ ergänzt.
  • "ebd." bzw. "ebenda" soll nicht verwendet werden.
  • Direkte und indirekte Zitate: Direkte und sinngemäße Zitate werden lediglich mit dem Autorennamen und der Jahreszahl angegeben. Zum Beispiel: „Dies ist ein Blindtext (Müller, 2020).“ oder „Laut Müller (2020) ist dies ein Blindtext.“
  • Die Angabe der Seitenzahl wird in den neuen Standards nicht mehr gefordert. Da es jedoch insbesondere bei direkten Zitaten sinnvoll ist, die entsprechende Seite anzugeben, sollten Sie diesbezüglich noch mal mit Ihrem Prüfer Rücksprache halten bzw. in Ihren uniinternen Standards nachsehen.
  • Erfolgt die Quellenangabe am Ende des Satzes wird bei zwei Autoren das &-Zeichen verwendet. Zum Beispiel: „Dies ist ein Blindtext (Müller & Meier, 2020).“
  • Bei der Quellenangabe innerhalb des Satzes wird das &-Zeichen als „und“ ausgeschrieben. Zum Beispiel: „Laut Müller und Meier (2020) ist dies ein Blindtext.“
  • Blockzitat: Besteht das Zitat aus mehr als 40 Wörtern werden keine Anführungszeichen gesetzt, und das Zitat wird links 1,3 cm eingerückt.
  • Ergänzungen innerhalb eines Zitats werden in eckige Klammern gesetzt, Auslassungen werden hingegen mit drei Punkten (Tastenkombination „alt gr“ + „.“) in runden Klammern gekennzeichnet.