Ob ChatGPT, DeepL Write oder Grammarly – KI-gestützte Tools gehören inzwischen zum Studienalltag vieler Studenten. Doch wie sieht es mit der wissenschaftlichen Verwendung und Zitierfähigkeit dieser Werkzeuge aus?
Darf man KI-generierte Inhalte in einer Bachelor- oder Masterarbeit nutzen? Muss man sie zitieren? Und wenn ja – wie?
In diesem Blogartikel erkläre ich, was derzeit rechtlich, ethisch und hochschulpolitisch gilt und wie Sie als Student auf der sicheren Seite bleiben.
Grundsätzlich: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Viele Hochschulen erlauben den Einsatz von KI-Tools als Hilfsmittel, ähnlich wie Rechtschreibprüfung, Synonymvorschläge oder Übersetzungsdienste.
Aber: Sobald Sie Inhalte aus einem KI-Tool direkt übernehmen, zum Beispiel Absätze, Definitionen oder Argumente, betreten Sie rechtlich und ethisch ein anderes Terrain. Denn dann stellt sich die Frage nach:
Eigenleistung
Transparenz
Urheberrecht
wissenschaftlicher Redlichkeit
Wichtig: KI-Tools sind keine wissenschaftlichen Quellen.
Sie liefern Inhalte, die auf Wahrscheinlichkeiten basieren, nicht auf überprüfbaren Belegen. Das bedeutet:
Es gibt keine nachvollziehbare Herkunft der Informationen.
Quellenangaben fehlen oder sind erfunden.
Inhalte sind häufig faktisch falsch oder ungenau.
Daher dürfen Sie KI-Ausgaben nicht wie Fachliteratur zitieren, beispielsweise als Beleg für eine Theorie oder wissenschaftliche Aussage.
Die kurze Antwort lautet: Ja, besser ist es.
Wenn Sie KI bei der Erstellung Ihrer Arbeit genutzt haben, sollten Sie dies offen und transparent machen, etwa im Vorwort oder in einer Fußnote.
Beispiel einer Formulierung im Vorwort:
„Zur Unterstützung bei der sprachlichen Überarbeitung und Ideensammlung wurde in begrenztem Umfang XY (Version XY) verwendet. Die fachliche Auswahl, Bewertung und Formulierung erfolgten eigenständig.“
Diese Offenlegung zeigt Ihre wissenschaftliche Redlichkeit und schützt Sie vor dem Vorwurf der Täuschung.
Auch wenn KI-Tools keine wissenschaftlichen Quellen im klassischen Sinn sind, kann es sinnvoll sein, sie kenntlich zu machen, zum Beispiel bei sinngemäßen Übernahmen, Inspiration oder im Diskussionsteil.
Eine gängige Zitierweise im APA-Stil könnte so aussehen:
OpenAI. (2024). ChatGPT (Version 4.0). https://chat.openai.com/
Im Fließtext kann der Kurzverweis wie folgt lauten:
„Gemäß einem Vorschlag von ChatGPT (OpenAI, 2024) besteht die Option …“
Aber: Verlassen Sie sich nicht auf Inhalte, die Sie nicht geprüft oder überarbeitet haben. Auch bei Zitaten aus KI-Tools gilt: Sie tragen die Verantwortung für den Inhalt.
Zulässig ist, was dem wissenschaftlichen Anspruch gerecht wird und Ihre eigene geistige Leistung nicht verfälscht. Eine KI darf unterstützend wirken, aber sie darf nicht das Denken und Argumentieren übernehmen.
Nicht zulässig ist unter anderem:
eine vollständige Einleitung oder Diskussion von ChatGPT generieren zu lassen,
unkritisch KI-generierte Quellenlisten zu übernehmen,
fachliche Aussagen zu übernehmen, ohne sie zu prüfen oder korrekt zu kennzeichnen.
Zulässig ist:
Ideen generieren lassen
Absätze umformulieren lassen (mit anschließender Überarbeitung)
Gliederungsvorschläge nutzen
sprachliche Vorschläge erhalten (etwa für Stil oder Satzbau)
Wenn Sie in Ihrer Abschlussarbeit mit KI gearbeitet haben und unsicher sind, wie viel Eigenleistung tatsächlich enthalten ist, unterstütze ich Sie gern. Als professionelle Lektorin mit Spezialisierung auf KI-generierte Texte helfe ich Ihnen dabei:
So wahren Sie Ihre Eigenleistung und steigern die Qualität Ihrer Arbeit.
Künstliche Intelligenz kann im wissenschaftlichen Schreibprozess hilfreich sein, aber sie ersetzt keine eigene Forschungs- und Denkleistung. Wenn Sie Inhalte übernehmen oder sich stark inspirieren lassen, sollten Sie das transparent machen und korrekt kennzeichnen.
KI ist ein Werkzeug – kein Autor.
Und genau darin liegt der Schlüssel: Mit klarem Bewusstsein, kritischem Umgang und professioneller Überarbeitung durch ein Lektorat bleibt Ihre Abschlussarbeit wissenschaftlich fundiert, glaubwürdig und originär.
Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie gern!